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zu Politik und Recht

Eugen David

Ein Meilenstein : Das Pariser Klimaschutzabkommen

Bereits ein Jahr nach Abschluss, am 4. November 2016, ist das Pariser Klimaschutzabkommen vom 12. Dezember 2015 in Kraft getreten.

55 Staaten, auf die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen entfallen, haben bei der UNO das Abkommen ratifiziert. Das war Voraussetzung für das Inkrafttreten.

Die Schweiz hat das Abkommen am 2. April 2016 unterzeichnet, aber bis November 2016 noch nicht ratifiziert.

Ziel des Abkommen ist es, die vom Menschen verursachten Treibhausgas- konzentrationen in der Atmosphäre so zu stabilisieren, dass eine Störung des Weltklimasystems vermieden wird.

Mit einem Anteil von über 80 % ist CO2 das wichtigste Treibhausgas.

Die 195 beteiligten Staaten haben sich verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen der Klimaänderungen treffen.

Das Pariser Abkommen ist Nachfolger des Kyoto-Protokolls aus dem Jahre 1997.

Damals hatten sich die Industrieländer rechtsverbindlich zur Begrenzung und Reduzierung von Treibhausgasen, insbesondere CO2, verpflichtet. Europa, USA und China verursachen zusammen über 50% der globalen CO2-Emissionen.

Die USA liegen mit 22 Tonnen pro Jahr und Einwohner immer noch bei weitem an der Spitze.

Europa bringt es auf 8 Tonnen pro Einwohner und Jahr, China auf 4 Tonnen.

In Europa sind die Emissionen gegenüber 1990 um 12% zurückgegangen, weltweit sind sie aber seit 1990 um 30% angestiegen.

Grund ist die enorme wirtschaftliche Entwicklung in China und Indien, welche einen massiven Mehrausstoss an Treibhausgasen mit sich brachte. Prognosen sagen voraus, dass die Schwellen- und Entwicklungsländer im Jahr 2030 für rund drei Viertel der Emissionen verantwortlich sein werden.

Die Einbindung aller Länder, auch der Schwellen- und Entwicklungsländer, in die Bekämpfung des CO2-Ausstosses war das Hauptziel der Pariser Konferenz. Im neuen Abkommen haben sich alle Staaten völkerrechtlich verpflichtet, zum globalen Klimaschutz beizutragen.

Die meisten Staaten – auch die Schweiz - haben ihre geplanten Klimaschutzbeiträge (intended nationally determined contribution, "INDC") bereits der UNO übermittelt. Die Industriestaaten haben den Entwicklungsländern finanzielle und technologische Unterstützung beim Klimaschutz zugesagt.

Gemeinsames Ziel ist es, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen.

Die Länder müssen alle 5 Jahre ihre Klimaschutzziele rapportieren. Mit einem Monitoring prüfen die Vertragsstaaten gemeinsam, ob mit der Summe der nationalen Massnahmen das globale Ziel erreicht werden kann.

Was die „Globalisierung“ auf dem Feld des Klimaschutzes in den letzten 25 Jahren erreicht hat, darf als Erfolg gewertet werden.

Niemand hätte 1990 gedacht, dass global ein Umdenken möglich ist und gemeinsam verbindliche Massnahmen getroffen werden können.

Nach Misserfolgen (Kopenhagen 2009), Cancun (2010), Doha (2012) ist es im Dezember 2015 in Paris gelungen, mit dem Klimaschutzabkommen nach Kyoto einen neuen Meilenstein zu setzen.

04.11.16

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